Definition Was ist DMA (Digital Markets Act)?

Von Nicole 1 min Lesedauer

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DMA, das ab Mai 2024 geltende Gesetz über digitale Märkte, trat im November 2022 zum Zweck der Regulierung der Marktdynamik durch die EU in Kraft. Im Fokus stehen sogenannte Gatekeeper: große internationale Unternehmen und deren Praktiken.

Grundlagenwissen zum IT-Business(Bild:  © adiruch na chiangmai - Fotolia.com)
Grundlagenwissen zum IT-Business
(Bild: © adiruch na chiangmai - Fotolia.com)

Ziel des Digital Markets Act ist ein fairer EU-weiter Wettbewerb mit Chancengleichheit für Unternehmen im digitalen Raum. Es soll missbräuchlichen Wettbewerbsverzerrungen entgegenwirken, die darauf abzielen, ausschließlich die eigene Marktposition zu stärken. In der Praxis bedeutet das, eigene Angebote und Dienstleistungen nicht bevorzugt oder ausschließlich zu listen. Gleichermaßen dient es dem Schutz der Verbraucherrechte.

Große Online-Plattformen im Fokus

Anlass für das EU-Gesetz waren Bedenken gegenüber sogenannten Gatekeepern. Als solche werden große Online-Plattformen wie Amazon, Google oder Facebook bezeichnet – also insbesondere Vermittlungsplattformen oder -dienstleister, Suchmaschinen und Soziale Netzwerke mit dominanter Marktposition. Digital Markets Act soll eine missbräuchliche Nutzung und Stärkung dieser Position eindämmen, um die Entscheidungsfreiheit von Nutzern und die Marktpräsenz von anderen Unternehmen zu wahren. Das Gesetz umfasst zu diesem Zweck einheitliche Regeln auf horizontaler Ebene (Gleichstellungsrecht von Unternehmen), um ein für Verbraucher vertrauenswürdiges digitales Umfeld im Onlinebereich zu schaffen.

Verbindlichkeit für EU-Mitgliedsstaaten

Gültigkeitsbereich für DMA ist der EU-Markt. Die Verbindlichkeit des Gesetzes für einen fairen, konkurrenzfähigen Wettbewerb erstreckt sich auf alle Unternehmen, die Ihre Leistungen innerhalb der EU anbieten beziehungsweise die innerhalb der EU oder eines EU-Staates aktiv sind. Das gilt unabhängig vom eigentlichen Unternehmenssitz.

Transparenz und Sicherheit für Verbraucher

Ein weiterer Gegenstand von DMA ist der Verbraucherschutz im Hinblick auf eine gesteigerte Transparenz sowie Sicherheit im Umgang mit Daten und Inhalten. Dem uneingeschränkten konzentrierten Sammeln von Daten soll durch eine gesteigerte Sorgfaltspflicht Einhalt geboten werden, indem eine Verarbeitung personenbezogener Daten nur mit ausdrücklicher Einwilligung gestattet ist. Dies umfasst einen deutlichen Hinweis sowie aktive Einverständniserklärungen oder Ablehnungsmöglichkeiten. Ergänzt werden diese Maßnahmen durch eine EU-übergreifende Vereinheitlichung der Verfahren zur Meldung und Entfernung anstößiger oder illegaler Inhalte.

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